Verlorenes BVG-Guthaben? So holen sich Grenzgänger ihren Pensionsanspruch zurück

Die Schweiz ist für viele Menschen aus Baden-Württemberg ein attraktiver Ort zum Arbeiten. Die Gehälter sind vergleichsweise hoch und der Arbeitsweg für die Grenzgänger doch meist noch verhältnismäßig kurz. Wenn Sie eine Zeit lang in der Schweiz gearbeitet haben, wurde auch in die Pensionskasse eingezahlt. Dieses BVG-Guthaben kann früher oder später aber verlorengehen und muss dann aktiv eingefordert werden.

BVG-Guthaben aus der Schweiz: Auch Grenzgänger haben Anspruch

Vielleicht haben Sie sich mit dem Pensionssystem in der Schweiz nicht maßgeblich beschäftigt, während Sie für einige Jahre als Grenzgänger im Nachbarland gearbeitet haben. Damit Sie den Schweizerischen IPP verstehen können, ist jedoch einiges an Recherche gefragt. Tun Sie das nicht, kann sich das spätestens zum Rentenantritt rächen. Denn oftmals geht das BVG-Guthaben verloren und wartet dann darauf, aktiv von Ihnen eingefordert zu werden. Die Pensionskassen in der Schweiz überweisen das Guthaben beim Jobwechsel nämlich häufig an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Das passiert immer dann, wenn keine Informationen zur neuen Pensionskasse vorliegen und sorgt dafür, dass das Guthaben beim Rentenantritt nicht automatisch ausbezahlt wird. Die Pensionskassen sind zwar gesetzlich dazu verpflichtet, das Guthaben weiterzuleiten, können das aber natürlich nur dann tun, wenn eine Information zur neuen Pensionskasse vorliegt.

So fordern Sie BVG-Guthaben zurück

Wenn Sie nach verlorenem BVG-Guthaben suchen, ist die Zentralstelle 2. Säule Ihre erste Anlaufstelle. Hier kann ein Formular eingereicht werden, das nur wenige persönliche Daten verlangt. Anhand dieser Informationen wird dann ermittelt, ob Sie Anspruch auf BVG-Guthaben haben. Die Auffangeinrichtung BVG, an die von den Pensionskassen das Geld überwiesen wird, muss der Zentralstelle 2. Säule nämlich regelmäßig Auskunft geben. Auch professionelle Unternehmen wie Swiss Serenity machen sich für Sie auf die Suche nach offenem BVG-Guthaben. Der Antrag ist dabei ebenfalls kostenlos, weswegen die Dienste der Experten risikolos in Anspruch genommen werden können. Wird kein BVG-Guthaben ermittelt, fallen keine Gebühren an.

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