Ampel weist Söders Vorstoß zum Asylrecht zurück

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – SPD, Grüne und FDP haben den Vorstoß von CSU-Chef Markus Söder für eine grundlegende Umkehr in der Migrationspolitik zurückgewiesen. „Dass Markus Söder an unserem Grundgesetz herumschrauben will, nachdem Friedrich Merz das vor wenigen Tagen ausdrücklich ausschloss, irritiert“, sagte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert dem „Tagesspiegel“. „Die notwendigen politischen Debatten nach dem Attentat von Solingen sind nicht der richtige Ort für die Profilierung möglicher Unions-Kanzlerkandidaten“, fügte er hinzu.

Zuvor hatte Söder eine Umwandlung des individuellen subjektiven Rechts auf Asyl vorgeschlagen, das im Grundgesetz verankert ist.

Dagegen hatte CDU-Chef Friedrich Merz zuletzt seine Forderung nach einem Aufnahmestopp für Syrer und Afghanen relativiert. In einem Schreiben an die Mitglieder des Bundesvorstands seiner Partei hatte er klargestellt, man fordere keine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz.

Kühnert forderte „die staatstragenden Parteien in Regierung und Opposition“ auf, in der Debatte um Sicherheit und mehr Ordnung in der deutschen Asylpolitik „Maß und Mitte“ zu halten. Der SPD-Generalsekretär verwies auf das Sicherheitspaket, das die Bundesregierung am vergangenen Donnerstag vorgelegt hatte. Es wäre gut, wenn die Opposition die geplanten Änderungen, die unter anderem Leistungskürzungen für sogenannte Dublin-Flüchtlinge vorsehen, unterstütze, so Kühnert. Alle weiteren Ideen sollten kommende Woche bei den gemeinsamen Gesprächen von Regierung, Union und Bundesländern erörtert werden, so Kühnert. „Ich empfehle CDU und CSU, bis zu den anstehenden Gesprächen ihre interne Uneinigkeit zu klären“, sagte er weiter.

„Markus Söder versucht verzweifelt, Friedrich Merz zu übertrumpfen“, sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch dem „Tagesspiegel“. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki sagte der Zeitung, bei der von Söder vorgeschlagenen Änderung des Asylrechts handele es sich um eine „typisch bayerische Illusion“. „Bei einer Anerkennungsquote von nicht einmal zwei Prozent sind die Verfahren nach Artikel 16a des Grundgesetzes zahlenmäßig wenig relevant“, so Kubicki.

Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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