Scholz verteidigt Verlängerung der Insolvenz-Pause für Unternehmen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den Kabinettsbeschluss, die Insolvenzantragspflicht weiterhin auszusetzen, gegen scharfe Kritik aus Opposition und Wirtschaft verteidigt. „Unser Land ist bislang gut durch die Coronakrise gekommen, weil der Staat Beschäftigten wie Unternehmen das klare Signal gegeben hat, dass wir gemeinsam diesen Weg zu Ende gehen werden. Dazu gehört auch die Entscheidung, die Insolvenzantragspflicht weiterhin auszusetzen“, sagte Scholz der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Und weiter: „In dieser Phase kann man nicht mit Lehrbuchweisheiten und professoralen Lehrsätzen agieren, sondern muss pragmatische und lebensnahe Entscheidungen treffen“, so der SPD-Politiker. Er rechne nicht mit einer großen Pleitewelle, sondern damit, dass die ganz überwiegende Zahl der Unternehmen diese schwierige Phase überstehen wird – auch aufgrund der Bundeshilfen. „In einigen Fällen wird dies nicht klappen, was natürlich schade ist. Doch ich halte nichts davon, aus dieser Sorge heraus jetzt allen Unternehmen das Leben unnötig schwer zu machen.“ Das Kabinett hatte am Mittwoch beschlossen, die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, bis Jahresende ausgesetzt zu lassen, falls die Überschuldung eines Unternehmens Folge der Coronakrise ist. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae hatte den Beschluss als „durchschaubare Wahlkampffinte von Union und SPD“ kritisiert, wodurch Insolvenzen verschleppt würden. Die Chemische Industrie beklagte ein „gesetzlich angeordnetes Wegschauen“, das „das Vertrauen im Wirtschaftskreislauf beschädige“. Scholz wies das zurück. Gleich zu Beginn der Krise seien die Insolvenzregeln geändert worden, um den Unternehmen ausreichend Luft zum Atmen zu lassen. „Inzwischen hat in einigen Bereichen die wirtschaftliche Tätigkeit wieder zugelegt, weshalb wir die Insolvenzregeln verschiedentlich angepasst haben“, so der Finanzminister. Gläubiger könnten wieder eine Insolvenz beantragen, und Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, müssten dies auch wieder tun. „Eine Ausnahme bleibt bei einer bilanziellen Überschuldung, wenn ein Unternehmen also aufgrund der aktuellen Entwicklung seine Zukunftsprognosen anpassen muss. Diese Ausnahme halte ich für gerechtfertigt, weil man auf eine baldige Erholung setzen kann“, sagte der Minister.

Foto: Finanzministerium, über dts Nachrichtenagentur

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