Kritik an Schäuble-Vorstoß zu Verfassungsänderung für Notparlament

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) stößt mit seiner jüngsten Anregung für eine Verfassungsänderung zur Schaffung eines Notparlaments auf einhellige Ablehnung der Fraktionen – sowohl jene der Opposition als auch jene der Regierung. „In Krisenzeiten Hand an das Grundgesetz zu legen, werden wir als Linke nicht unterstützen. Die Handlungsfähigkeit des Parlaments ist gegeben, die demokratische Opposition hat großzügige Kompromissbereitschaft gezeigt. Solche Vorschläge verunsichern die Bevölkerung eher, als dass sie zur Beruhigung beitragen“, sagte der Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, Dietmar Bartsch, den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, äußerte sich ähnlich: „Ich halte eine Verfassungsänderung jetzt nicht für richtig. Das muss man vernünftig abwägen und mit Experten diskutieren, statt sie unter dem Stress der Krise übers Knie zu brechen. Dann wäre die Gefahr von Fehlern zu groß“, so der FDP-Politiker. Es spreche im Übrigen nichts dagegen, dass das Parlament moderner und digitaler werde. Ein Notparlament sei „auch deshalb nicht nötig, weil wir als Parlamentarier wissen, was die Stunde geschlagen hat. Wir gehen damit sehr reif, vernünftig und geschlossen um“, sagte Buschmann. In einem Notparlament würden die Beschlüsse zudem nicht besser, „weil es in ihm weniger Abgeordnete und damit auch weniger fachliche Expertise gäbe. Wir wären dann auf Gedeih und Verderb den Rezepten der Regierung ausgeliefert“, so der FDP-Politiker weiter. „Die letzte Sitzungswoche hat gezeigt, dass das Parlament auch unter schwierigen Bedingungen arbeitsfähig ist. In Krisenzeiten kurzerhand so tiefgreifende Veränderungen unserer parlamentarischen Arbeit und Demokratie auf den Weg bringen zu wollen, halte ich für falsch“, sagte die Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelman, den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Das Parlament lebe von der öffentlichen Debatte, von Rede und Gegenrede, von Transparenz und Nachvollziehbarkeit schwieriger Entscheidungen und von Anwesenheit der Abgeordneten. Das müsse so bleiben, so die Grünen-Politikerin weiter. Vertreter der Großen Koalition äußerten sich ebenfalls ablehnend: „Wir sind als Erste Parlamentarische Geschäftsführer aller Fraktionen dauerhaft im Gespräch mit dem Bundestagspräsidenten und werden das auch bleiben. Wir sind uns als Fraktionen im Übrigen einig darin, dass wir jetzt keine Grundgesetzänderung durchführen, aber dass wir über Fraktionsgrenzen hinweg alles dafür tun müssen, dass das Parlament handlungsfähig bleibt“, sagte Michael Grosse-Brömer (CDU), Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Man könne dies „auch unter den Bedingungen einer Corona-Pandemie gewährleisten“, so der CDU-Politiker weiter. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, hob hervor: „Wir sind arbeits- und beschlussfähig. Auf die Schnelle mache ich so einen Eingriff in das Verfassungsgefüge nicht mit.“ Schäuble hatte laut eines Berichts der „Süddeutschen Zeitung“ alle Fraktionsvorsitzenden angeschrieben, um über die Möglichkeit von virtuellen Bundestagssitzungen oder die Schaffung eines kleinen Notparlaments zu reden. „Wir müssen alles daransetzen, die parlamentarische Demokratie nicht außer Kraft zu setzen“, sagte der Bundestagspräsident der Zeitung. Deshalb seien jetzt „alle Überlegungen zur Abhilfe erwünscht, nur keine Überlegungen anzustellen wäre falsch“. In seinem Schreiben an die Fraktionschefs heißt es der Zeitung zufolge, falls bei ihnen Interesse bestehe, über virtuelle Plenarsitzungen zu reden, sei er gerne bereit, gleich in der nächsten Sitzungswoche zu einer Besprechung darüber einzuladen. Bei der Diskussion über ein Notparlament geht es darum, für die Coronakrise ins Grundgesetz eine ähnliche Regelung aufzunehmen, wie sie bereits für den Verteidigungsfall in der Verfassung steht. Vorgesehen ist ein „Gemeinsamer Ausschuss“ von Bundestag und Bundesrat, wenn das Parlament nicht rechtzeitig zusammentreten kann. Der Ausschuss besteht nach Artikel 53a aus 48 Mitgliedern. Davon sind zwei Drittel Abgeordnete des Bundestages und ein Drittel Mitglieder des Bundesrates. Eine entsprechende Grundgesetzänderung war bereits vor der Bundestagssitzung im März diskutiert, im Kreis der Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen aber mit Skepsis aufgenommen worden. In der Märzsitzung senkte der Bundestag stattdessen die Hürde für die Beschlussfähigkeit. Diese ist jetzt gegeben, wenn mehr als ein Viertel der Abgeordneten anwesend ist. Vorher war mehr als die Hälfte nötig.

Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

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