Neues Gesetz gibt Innovationsagentur mehr Freiheiten

Leipzig (dts Nachrichtenagentur) – Die bundeseigene Agentur für Sprunginnovationen (Sprind) soll künftig unabhängig darüber entscheiden können, wie und welche Innovatoren sie fördert. Das zeigt ein Gesetzentwurf des sogenannten „Freiheitsgesetzes“ aus dem Haus von Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), über den das „Handelsblatt“ (Montagsausgabe) berichtet. Dieser sieht vor, dass die 2019 gegründete Agentur in Zukunft weit freier agieren darf: Die inhaltliche Kontrolle durch das Forschungsministerium soll wegfallen, außerdem sollen innerhalb bestimmter Grenzen auch die ungehinderte Beteiligung an Start-ups, Kooperationen mit anderen Kapitalgebern und sogar Gewinne möglich sein.

Zudem soll Sprind-Chef Rafael Laguna de la Vera „wettbewerbsfähige“ Gehälter an Mitarbeiter zahlen dürfen. Nach den bisherigen Regeln habe die Sprind „ihr Potenzial nicht voll entfalten können“, sagte Stark-Watzinger dem „Handelsblatt“. Daher „befreien wir die Sprind jetzt von unnötigen bürokratischen Fesseln und geben ihr viele Freiheiten“. Das werde mehr Sprunginnovationen ermöglichen, also solche, die ganz neue Produkte oder Verfahren ermöglichen. Der Entwurf ist bereits mit den Ministern für Wirtschaft, Justiz und Finanzen abgestimmt. Sprind-Direktor Laguna zeigte sich „sehr froh“, dass die Ampelparteien ihre Versprechen einlöse, „die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Sprind umgehend substanziell zu verbessern, damit sie freier agieren und investieren kann“. Das sei ein wichtiger Schritt, um die deutsche Innovationsförderung neu aufzustellen. Neben dem neuen Spielraum bei den Förderinstrumenten sei besonders wichtig, dass die Sprind sich nicht mehr sklavisch an Haushaltsjahre halten müsse, sondern Mittel auch in Folgejahren investieren dürfe.

Foto: Bundesministerium für Bildung und Forschung, über dts Nachrichtenagentur

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