Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hat die neuen Regelungen beim Kurzarbeitergeld kritisiert. Zwar verschaffe die Kurarbeit vielen Betrieben Luft: „Allerdings greifen die derzeitigen Regelungen zum Kurzarbeitergeld zu kurz, weil sie für Auszubildende und geringfügig Beschäftigte nicht gelten“, sagte Wollseifer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Aktuell müssen die Ausbildungsvergütung für sechs Wochen fortgezahlt werden.
„Diese fortlaufenden Ausgaben für Ausbildungsvergütungen sind in Zeiten dramatischer Umsatzeinbußen ein Posten, der die liquiden Mittel des Betriebes aufzehrt“, sagte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). So werde vor allem der Druck für diejenigen verschärft, die ohnehin bereits an der finanziellen Leistungsfähigkeit stünden. Auch perspektivisch sei die jetzige Regelung problematisch. „Ohne eine vollumfängliche Einbeziehung von Auszubildenden bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden manche Betriebe aus Liquiditatsgründen nicht umhin kommen, ihr Ausbildungsengagement einzustellen und Ausbildungsverhältnisse aus betrieblichen Gründen aufzulösen“, warnte Wollseifer und fügte an: „Das will aber niemand, schon gar nicht unsere Handwerksbetriebe selbst, denen Ausbildung sehr am Herzen liegt.“ Auch für geringfügig Beschäftigte sollte die Regelungen ausgeweitet werden, forderte der Handwerkspräsident. Insbesondere im Gebäudereiniger- und im Lebensmittelhandwerk würden diese Berufsgruppen wichtige Teile der Belegschaft bilden. „Sollten diese Betriebe zahlungsunfähig werden und pleite gehen, dann geht damit auch ein ganz wesentlicher Teil der Grundversorgung verloren“, so Wollseifer.
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