Was man über die Gehaltsabrechnung in Deutschland wissen sollte

Was man über die Gehaltsabrechnung in Deutschland wissen sollte

Mit seiner strategisch günstigen Lage für ausländische Investitionen und als eine der größten Volkswirtschaften Europas ist Deutschland eine gute Option für multinationale Unternehmen, die in der Region expandieren möchten. Auf dem Weltbank-Index für die Erleichterung der Geschäftsabwicklung steht Deutschland sogar auf Platz 22. Das Land hat auch ein beträchtliches Wirtschaftswachstum erlebt und hat eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten auf dem Kontinent. Bei einer robusten Wirtschaft, die von der Luft- und Raumfahrt bis zum Gesundheitswesen reicht, bleibt eine Sache in allen Branchen im Allgemeinen konstant – die Lohn- und Gehaltsvorschriften. Hier sind einige Dinge, die bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Deutschland zu beachten sind.

Tarifvereinbarungen und Arbeitsverträge

Die Lohn- und Gehaltsabrechnungspolitik basiert auf dem deutschen Arbeitsrecht. Zum Beispiel schützt das deutsche Recht das Recht eines Arbeitnehmers, einer Gewerkschaft, einem Betriebsrat oder einem anderen Tarifvertrag beizutreten. Unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer einem Tarifvertrag angehört oder nicht, sind Arbeitsverträge für alle Arbeitnehmer bei der Einstellung obligatorisch.

Löhne und Sozialleistungen

Eine typische deutsche Arbeitswoche beträgt 40 Stunden, darf aber 48 Stunden nicht überschreiten, und Überstunden dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Der deutsche Mindestlohn beträgt im Jahr 2021 9,50 EUR (2020: 9,35 EUR) pro Stunde, mit wenigen Ausnahmen für Studenten, Minderjährige und Personen, die seit mehr als sechs Monaten arbeitslos sind. Der Mindestlohn wird in den kommenden Jahren steigen. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es mehrere Branchenmindestlöhne. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt. Branchenmindestlöhne gelten für alle Unternehmen der Branche – auch für solche, die nicht tarifgebunden sind. Die Nichteinhaltung dieses staatlich verordneten Mindestlohns kann zu Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro führen. Außerdem sollten die Löhne im Allgemeinen nicht häufiger als einmal im Monat gezahlt werden.

Urlaub, Freistellungen und Pausen

Arbeitgeber sind verpflichtet, Urlaub, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie Krankheitsurlaub zu gewähren, und Arbeitnehmer haben das Recht, nach vier Stunden eine dreißigminütige Pause zu machen, wenn sie mehr als sechs Stunden am Stück arbeiten. Nach neun Stunden ist eine 45-minütige Pause obligatorisch.

Im Krankheitsfall können die Arbeitnehmer bis zu drei Kalendertage ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Spätestens am vierten Krankheitstag muss dem Arbeitgeber jedoch eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung jedoch bereits zu Beginn der Krankheit verlangen. Im Krankheitsfall erhält der Arbeitnehmer 6 Wochen lang 100 % seines Gehalts vom Arbeitgeber. Nach 6 Wochen zahlt die gesetzliche Krankenkasse zwischen 50 % des Bruttogehalts und 90 % des Nettogehalts weiter. Es ist auch möglich, dass Unternehmen in Ausnahmefällen eine interne Vereinbarung treffen und die Dauer der Entgeltfortzahlung länger ist.

Steuern und Sozialversicherung

Alle Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, unterliegen in Deutschland der Einkommensbesteuerung. Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland sind verpflichtet, vom Lohn der in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer Lohnsteuer einzubehalten und im Namen des Arbeitnehmers an das Finanzamt abzuführen.

Diese Lohnsteuer kann anschließend von der oben genannten Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers abgezogen werden. Die Einkommensteuerspanne liegt zwischen 14 % und 45 % für alle Gehälter, die 9.744 EUR (im Jahr 2021) pro Jahr übersteigen. In einigen Fällen kommen diejenigen, die 9.744 Euro oder weniger verdienen, für bestimmte Steuerbefreiungen in Frage.

Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt auch Kirchensteuer (8-9 %). Die Höhe der Kirchensteuer hängt von der Höhe des Gehalts und der Region ab, in der der Arbeitnehmer arbeitet.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, 5,5 % Solidaritätszuschlag vom Lohn der Arbeitnehmer einzubehalten. Der Solidaritätszuschlag, den es seit der Wiedervereinigung vor 30 Jahren gibt, wird ab 2021 weitgehend abgeschafft.

Der Arbeitgeber kann zusätzliche Sachleistungen bis zu 44 EUR pro Monat und Arbeitnehmer steuerfrei gewähren. Übersteigt die Leistung pro Arbeitnehmer die Grenze von 44 EUR, kann der Arbeitgeber diese Sachleistung mit einer Pauschalsteuer belegen.

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, den Arbeitnehmern Sachleistungen zukommen zu lassen. Zum Beispiel Betriebsveranstaltungen, für die es einen Freibetrag von 110 EUR pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung gibt. Der Freibetrag kann zweimal pro Jahr und Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. Übersteigt der Wert der Betriebsveranstaltung 110 EUR pro Arbeitnehmer, kann der übersteigende Betrag pauschal mit 25 % besteuert werden.

Die deutschen Sozialversicherungsabgaben werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Dazu gehören die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Diese haben alle unterschiedliche Sätze, bei der Pflegeversicherung beträgt er beispielsweise aktuell 3,05 % des Bruttoeinkommens oder 3,3 % bei Kinderlosen.

Zusätzlich zu den vier vorgenannten Versicherungen muss der Arbeitgeber weitere Versicherungen zwingend abschließen. Dabei handelt es sich um die so genannte „Umlage U1“ zur Absicherung des Verdienstausfalls im Krankheitsfall, „U2“ zur Absicherung des Verdienstausfalls bei Mutterschutz, „U3“ zur Insolvenzsicherung und die gesetzliche Unfallversicherung.

Die zusätzlichen Kosten, die der Arbeitgeber für den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen zu tragen hat, lassen sich grob mit 20% berechnen.

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