KMK-Präsidentin weist Forderung nach Verfassungsänderung zurück

Saarbrücken (dts Nachrichtenagentur) – Die neue Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Christine Streichert-Clivot (SPD), hat den Vorstoß von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) für eine Grundgesetzänderung zurückgewiesen. Statt mit Blick auf die schlechten Ergebnisse Deutschlands beim jüngsten Pisa-Test über zusätzliche Kompetenzen zu diskutieren, „sollten wir schauen, wie wir gemeinsame Programme realisieren können, ohne ständig neu verhandeln zu müssen“, sagte die saarländische Bildungsministerin dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). „Das ist nämlich beim Digitalpakt und war beim Startchancenprogramm ein großer Bremsklotz“, kritisierte sie die Gespräche mit dem Bund.

Mit dem Startchancenprogramm will der Bund 4.000 Schulen in besonders kritischen Lagen ab 2024/25 mit jährlich einer Milliarde Euro fördern. „Einen großen pädagogischen Schub“, erhofft sich die KMK-Vorsitzende für 2024 vor allem vom Recht auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule. Der Rechtsanspruch setzt im Herbst 2026 in der 1. Klasse ein und wird bis 2029 auf alle Klassen ausgeweitet. Dabei gehe es um „ein Pflichtangebot, das Kinder in einem pädagogisch konzipierten Programm vor- und nachmittags fördert“, sagte Streichert-Clivot. Denn „in solchen `echten` Ganztagsschulen können Kinder auch deutlich besser gefördert werden als in der Halbtagsschule, Lehrkräfte und Sozialpädagogen haben einen besseren Zugang“. Eine Vorschulpflicht für Kinder mit Sprachdefiziten wie in Hamburg lehnt sie ab. „Eine Pflicht für eine ausgewählte Gruppe sehe ich skeptisch, und Sprachförderung allein reicht nicht. In Frankreich gehen alle in die Vorschule.“ Dafür seien jedoch die Jugend- und Familienminister zuständig, mit denen die KMK künftig enger zusammenarbeiten wolle. „Denn mit dem Zuzug von Migranten und der steigenden Frauenerwerbstätigkeit steigt eben auch die Nachfrage nach Kitaplätzen.“

Foto: Christine Streichert-Clivot (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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